
Hausbesuche
Hausbesuche können vom Arzt nur verordnet werden, wenn sie aus medizinischen Gründen zwingend notwendig sind oder der Patient den Therapeuten aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen kann.
Hausbesuche mit krankengymnastische Behandlungen sind eine Kassenleistung nach § 124 SGB V
Dauer einer krankengymnastischen Behandlung: ca. 20-25 min.